Haus der Vereine

Freiburger Vereine unter einem Dach

Im Jahr 2022 hat Bénévolat Fribourg Freiburg das Haus der Vereine des Kantons Freiburg ins Leben gerufen: eine gemeinsame Infrastruktur für Freiwillige sowie gemeinnützige Organisationen und Projekte.

Untergebracht in den Räumlichkeiten der ehemaligen Druckerei der St.-Paul-Gruppe – im Herzen der Stadt Freiburg –, beherbergt das Haus heute rund fünfzehn Organisationen und pulsiert das ganze Jahr über im Rhythmus des Freiburger Vereinslebens

Das Haus der Vereine steht für einmalige und längerfristige Vermietungen offen – für Organisationen, Personen und Projekte, die unsere Aufnahmebedingungen erfüllen.

Wandbild präsentiert zur offiziellen Eröffnung des Maison des associations im September 2024. Gestaltung: France Hammel / l’Atelier des Kips

Raumvermietung stunden- oder tageweise

Mehrzweckraum

Besprechungszimmer

Sitzungszimmer

Konferenzraum

Verfügbar ab 2. März 2026


Cafeteria

Zur Verfügung der Nutzerinnen und Nutzer
des Vereinshauses

Die Bewohner:innen des Hauses der Vereine

Anfrage Raummiete

Die Reservierung ist für Initiativen, Projekte und gemeinnützige Organisationen des Kantons (Vereine, Stiftungen, Hilfsgruppen usw.) möglich. Anfragen im Zusammenhang mit privaten und/oder gewinnorientierten Aktivitäten werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Anfragen für regelmässige Vermietungen werden ebenfalls nicht akzeptiert, es sind derzeit nur einmalige Vermietungen möglich. Anfragen für regelmässige Vermietungen werden ebenfalls nicht akzeptiert, es sind derzeit nur einmalige Vermietungen möglich.

Die Räume sind verfügbar von:
Freitag ab 18:00 Uhr bis Sonntag 20:00 Uhr.
Der Zugangsausweis (Badge) muss am Mittwoch vor dem gebuchten Datum abgeholt werden.

Eine Anfrage gilt nicht als Bestätigung, diese hängt von der Verfügbarkeit der Räume ab. Unser Team wird Sie nach Eingang Ihrer Anfrage kontaktieren.

Mit dem Absenden des Formulars verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Hausordnung des Hauses der Vereine.

Mit dem Absenden des Formulars verpflichten Sie sich zum Reglement des Hauses der Vereine.