Wie jede Organisation durchläuft auch ein Verein verschiedene Phasen – Wachstum, Rückgang und manchmal das Ende.
So schwer es auch fallen mag, sich von einem Projekt zu verabschieden, in das viele Stunden Arbeit investiert wurden – manchmal ist die Auflösung eines Vereins notwendig, sei es wegen fehlender Ressourcen, mangelndem Engagement der Mitglieder oder weil der Vereinszweck erfüllt wurde.
Dieser letzte Schritt im Lebenszyklus eines Vereins muss jedoch im Einklang mit den Statuten und dem Gesetz erfolgen. Mehrere Punkte müssen dabei sorgfältig beachtet werden.
Wir haben Ihnen hier hilfreiche Ressourcen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt, damit die Auflösung Ihrer Organisation unter bestmöglichen Bedingungen erfolgen kann.
Vorgehen: Auflösung eines Vereins
- Sicherstellen, dass die Entscheidung von einer Mehrheit getragen wird
Die Auflösung eines Vereins ist ein endgültiger Schritt. Bevor Sie diesen gehen, prüfen Sie, ob alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden – und ob dieser Entscheid vom Vorstand und den Mitgliedern mitgetragen wird. - Statuten durchlesen
In der Regel enthalten die Statuten spezifische Vorgaben zur Auflösung. Hier finden Sie z. B. die nötige Mehrheit, das für die Liquidation zuständige Organ (Vorstand, externe Person etc.) sowie die Bestimmung über die Verwendung des verbleibenden Nettovermögens nach Begleichung aller Schulden. - Einberufung der Auflösungsversammlung
Die Einladung muss die Traktanden enthalten und fristgerecht erfolgen (in der Regel einen Monat im Voraus oder gemäss Statuten). Auf der Traktandenliste muss klar ersichtlich sein, dass es sich um eine Generalversammlung zur Auflösung des Vereins handelt. - Abstimmung über die Auflösung
Stellen Sie sicher, dass die gemäss Statuten erforderliche Mehrheit (meistens zwei Drittel) erreicht wird. Bestimmen Sie das Liquidationsorgan und lassen Sie die Verwendung des Restvermögens beschliessen, falls diese Kompetenz der GV zufällt. - Protokoll der ausserordentlichen Auflösungsversammlung verfassen
Das Protokoll muss die Anwesenheitsliste enthalten, feststellen, ob die GV beschlussfähig ist, und den Auflösungsbeschluss ausdrücklich festhalten. Es ist von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben. - Abwicklung der offenen Verpflichtungen und Forderungen
Kündigung laufender Abos, Verträge und Mietverhältnisse; Begleichung offener Rechnungen. - Überweisung des verbleibenden Saldos an die vorgesehene Organisation
Vergessen Sie nicht, das unterzeichnete Protokoll und die Statuten an Ihre Bank weiterzuleiten und die Bankverbindung des Empfängers anzugeben.
Wie unsere Partner weiterhelfen können
Verein QuidJuris
Website besuchen
Dieser Verein bietet erste rechtliche Einschätzungen an zu Fragen, die bei der Auflösung eines Vereins auftreten können.
Wussten Sie schon?
Es gibt verschiedene Arten der Auflösung, geregelt in den Art. 76 bis 78 ZGB:
Durch den Verein (Art. 76 ZGB)
Der Verein kann sich jederzeit selbst auflösen.
Von Gesetzes wegen (Art. 77 ZGB)
Wenn der Verein zahlungsunfähig ist oder keine statutarisch konforme Leitung mehr einsetzen kann.
Auf richterlichen Entscheid (Art. 78 ZGB)
Wenn der Vereinszweck rechtswidrig oder sittenwidrig ist.
Unterstützung erhalten
Falls Ihre Fragen durch die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht beantwortet werden, zögern Sie nicht, eine kostenlose individuelle Beratung anzufordern.
Das Team von Bénévolat Fribourg Freiburg unterstützt Sie gerne bei der Auflösung Ihres Vereins.
Online-Ressourcen
Merkblatt: Einen Verein auflösen
Dieses Merkblatt von Vitamin B enthält alle wichtigen Informationen rund um die Vereinsauflösung.
Literaturhinweis
PERRIN, J.-F., Droit de l’association, Schulthess, 2008:
Dieses Werk behandelt alle Aspekte des Vereinsrechts, einschliesslich der Auflösung. Es ist leider vergriffen, kann aber digital in den Archiven der Universität Genf eingesehen werden.